Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil aller Verträge, Lieferungen, Leistungen und
1.2 Serviceangebote der DENTALimpulse Beratungs- und Handelsgesellschaft mbH, Sülldorfer Kirchenweg 131/133, 22589 Hamburg, Deutschland,
(nachfolgend DI genannt) mit dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt). Fremde Bedingungen gelten nur, soweit sie unseren AGB´s
entsprechen. Regelungen, die unsere AGB´s abändern, ergänzen oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies durch uns schriftlich
(schriftlich = Briefpost oder Telefax) bestätigt wurde. Unsere AGB´s gelten auch dann, wenn DI in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden, die Lieferung bzw. Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.3 Verbraucher im Sinne der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit ausführen. Unternehmer im Sinne der nachstehenden
Verkaufs- und Lieferbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der
nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2. Vertragsschluss, nachträgliche Änderungen des Vertragsinhalts
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigen oder wenn die bestellte
Ware geliefert wird. Dies gilt auch bei Bestellungen der Ware auf elektronischem Wege.
2.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall,
dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem
Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die ggf. geleistete Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
2.3 An allen Angebots- und Vertragsunterlagen, insbesondere Abbildungen und Prospekten, behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche
Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach unserer vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.
Angebotsunterlagen sind uns auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Dem Kunden steht insoweit
kein Zurückbehaltungsrecht zu.
2.4 Umfang und Inhalt, insbesondere Beschaffenheitsmerkmale der geschuldeten Lieferung/Leistung ergeben sich ausschließlich aus unseren
Vertragsdokumenten. Wir behalten uns nach Vertragsschluss folgende Änderungen der Ware vor, sofern dies für den Kunden zumutbar ist: a)
Produktänderungen im Zuge der ständigen Produktweiterentwicklung und -verbesserung; b) geringfügige und unwesentliche Farb-, Form-,
Design-, Maß-, Gewichts- oder Mengenabweichungen; c) handelsübliche Abweichungen.
2.5 Kommt es bei Vertragsabschluss zu unverschuldeten Irrtümern unsererseits, zum Beispiel aufgrund von Übermittlungsfehlern,
Missverständnissen etc., so ist ein Schadensersatz gemäß § 122 BGB unsererseits ausgeschlossen.

3. Widerrufs- und Rückgaberecht für Verbraucher

3.1 Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang
der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber uns
zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:


DENTALimpulse
Beratungs- und Handelsgesellschaft mbH
Sülldorfer Kirchenweg 133 - D – 22589 Hamburg
info(at)dentalimpulse.de
Telefax: 040 25 77 67 599
Telefon: 040 25 77 67 570

.
3.2 Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur fristgerechten Rücksendung (zwei Wochen nach Wareneingang) verpflichtet, wenn
die Ware durch Paketversand verschickt werden kann. Die Kosten der Rücksendung beträgt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem
Bestellwert bis zu € 100,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über €
100,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. Bei einem Warenwert über € 100,00 setzten Sie sich bitte mit uns in
Verbindung. Wir veranlassen die für Sie kostenfreie Abholung der Sendung und übersenden Ihnen die entsprechenden Unterlagen per Post.
Unfrei zugestellte Ware wird von uns nicht akzeptiert.
3.3 Die Rücksendung der Ware muss vollständig und in unbeschädigter Originalverpackung erfolgen. Bei Nichteinhaltung der
Rücknahmebedingungen berechnen wir 20% des Warenwertes.
3.4 Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten.
Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung
dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

- Ende der Widerrufs- und Rückgabebelehrung -

4. Preise, Edelmetallanlieferung, Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden
4.1 Ist der Kunde Unternehmer, so verstehen sich alle Preise grundsätzlich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich
vorgeschriebenen Höhe.
4.2 Ist der Kunde Verbraucher, so ist die gesetzliche Mehrwertsteuer im Kaufpreis enthalten.
4.3 Hinsichtlich der Kosten der Versendung der Ware an den Kunden gilt die Ziffer 6.1 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
4.4 Preiserhöhungen sind zulässig, wenn sie durch Veränderung von nach Vertragsschluss entstandenen preisbildenden Faktoren gerechtfertigt
sind und wir uns bei Eintritt der kostensteigernden Faktoren nicht im Lieferverzug befinden. Bei Preiserhöhungen, welche die vertragsmäßig
festgelegten Preise um mehr als 20 % übersteigen, wird dem Besteller ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Dieses entfällt jedoch, wenn die
kostensteigernden Faktoren während eines Annahme- oder Zahlungsverzuges des Bestellers oder einer von ihm zu vertretenden
Lieferverzögerung eintreten.
4.5 Edelmetalle werden gemäß dem jeweils im Einzelfall ausgehandelten Berechnungsmodus berechnet. Sollte insoweit im Einzelfall keine
Regelung getroffen sein, so werden in diesem Fall Edelmetalle auf der Basis der zum Zeitpunkt der Auslieferung bzw. zum Zeitpunkt der
Abrechnung gültigen Heraeus-Notierung (vormittags) berechnet.
4.6 Die Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag, Nachbestellungen gelten jeweils als neue Aufträge.
4.7 Unsere Preise verstehen sich ab Unternehmen ausschließlich Porto, Fracht, Verpackung, Versicherung und sonstiger Nebenkosten.
4.8 Die Zahlungen sind grundsätzlich nach Erhalt unserer Rechnung ohne Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Sonderkonditionen sind
schriftlich zu vereinbaren.
4.9 Rechnungsstellung erfolgt mit Meldung der Versandbereitschaft oder sobald die Lieferung unser Unternehmen verlässt. Die Zahlung ist nur
bewirkt, sobald wir über den Betrag endgültig verfügen können.
4.10 Beanstandungen der Berechnungen unserer Lieferungen und Leistungen sind spätestens zwei Wochen nach Eingang der Rechnung schriftlich
zu erheben. Unterlässt der Kunde die form- und fristgerechte Anzeige, gilt die Rechnung als genehmigt.
4.11 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir - ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf - berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu
berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.12 Bei verschuldeten erheblichen Zahlungsrückständen des Kunden werden sämtliche uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen aus
demselben Rechtsverhältnis im Sinne von § 273 BGB sofort zur Zahlung fällig.
5. Unsicherheitseinrede
5.1 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden
gefährdet ist, stehen uns gegen den Kunden - unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte - folgende Rechte zu: a) Wir können unsere
Vertragsleistung verweigern, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis im Sinne von § 273 BGB erfüllt oder uns im
Voraus angemessene Sicherheit geleistet hat. b) Soweit wir unsere Lieferungen schon erbracht haben, können wir daraus resultierende noch
nicht fällige Forderungen einschließlich solcher, für die Wechsel oder Schecks hingegeben wurden, mit sofortiger Wirkung fällig stellen. c)
Kommt der Kunde trotz angemessener Fristsetzung unserem Verlangen auf Zahlung Zug- um- Zug gegen unsere Leistung bzw.
Sicherheitsleistung nicht nach, so sind wir nach unserer Wahl zum Vertragsrücktritt und/ oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt.
6. Lieferzeit / Lieferverzug
6.1 Die von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, außer sie wurden ausdrücklich verbindlich vereinbart. Der Kunde kann uns jedoch
acht Wochen nach Überschreitung unverbindlicher Termine durch schriftliche Mahnung in Verzug setzen. Auch verbindlich vereinbarte Termine
sind nur dann Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche festgelegt wurden.
6.2 Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die rechtzeitige Erfüllung sämtlicher dem Kunden obliegender Mitwirkungspflichten - insbesondere den
Eingang vom Kunden zu liefernder Unterlagen und Informationen -, den Eingang vereinbarter Anzahlungen bei Facongeschäften, je nach
Vereinbarung die Anlieferung der vereinbarten Edelmetalle oder die Bezahlung der entsprechenden Edelmetallrechnung und gegebenenfalls das
Vorliegen behördlicher Genehmigungen und Importlizenzen voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
6.3 Für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Ware unser Unternehmen verlassen hat oder bei Annahmeverzug
oder von dem Kunden zu vertretender Lieferverzögerung dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
6.4 Lieferverzögerungen aufgrund folgender Ursachen haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Entsprechendes gilt auch, wenn diese Ursachen bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten: a) Umstände höherer Gewalt
sowie sonstige für uns unvorhersehbare und durch uns nicht verschuldete Ereignisse, die erst nach Vertragsabschluss eintreten oder uns bei
Vertragsabschluss unverschuldet unbekannt sind: b) Streiks und rechtmäßige Aussperrung. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben. Weisen wir dem Kunden eine unzumutbare Leistungserschwerung
diesbezüglich nach, sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sowie ein Rücktrittsrecht des Kunden sind in
vorbenannten Fällen ausgeschlossen.
6.5 Verzögert sich unsere Leistung, ist der Kunde verpflichtet, uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Verstreicht diese Frist
fruchtlos, ist der Kunde/Vertragspartner berechtigt, Schadensersatz statt der Erfüllung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Der
Kunde/Vertragspartner hat dann auf unsere Anforderung innerhalb angemessener Zeit zu erklären, ob er auf Lieferung besteht oder die
vorgenannten Rechte geltend macht.
6.6 Wir haften bei verspäteter Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen sowohl für Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung als
auch für Schadensersatz statt der Leistung, jedoch mit folgender Einschränkung: Im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
6.7 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, solange die restlichen Lieferteile innerhalb der vereinbarten Lieferzeit erbracht werden. Bei teilweisem
Lieferverzug unsererseits oder von uns zu vertretender teilweiser Unmöglichkeit zur Lieferung ist das Recht des Kunden ausgeschlossen,
Schadensersatz statt der Leistung hinsichtlich der ganzen Verbindlichkeit zu verlangen oder von dem ganzen Vertrag zurückzutreten, falls
nicht das Interesse des Kunden an der Teillieferung entfällt.
7. Lieferung
7.1 Soweit nicht anders vereinbart, tragen wir die Versendungskosten ab einem netto Auftragswert bei nationalen (Deutschland) Lieferungen von
mindestens Euro 500,00 (ohne Mehrwertsteuer) und bei internationalen Lieferungen (außerhalb Deutschland) von mindestens Euro 5.000,00.In
den übrigen Fällen trägt der Kunde die Versendungskosten.
7.2 Auch bei etwaiger Verpackung durch uns werden Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung nicht
zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
8. Versand
8.1 Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt der Versand der Ware durch uns, sofern nicht anders vereinbart, unversichert auf Gefahr und zu Lasten des
Unternehmers. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten.
8.2 Mit der Übergabe der zu liefernden Waren an den Unternehmer, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmte Unternehmung, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Unternehmer über. Das gilt
auch dann, wenn wir die Anlieferung übernommen haben. Transportversicherung schließen wir nur bei besonderem Auftrag auf Kosten des
Unternehmers ab.
8.3 Verzögert sich der Versand dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzugs von unserem Zurückbehaltungsrecht
Gebrauch machen oder aus einem sonstigen, vom Unternehmer zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab dem Datum der
Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Unternehmer über.
8.4 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim
Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
9.2 Bei Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung resultierender, auch
künftig erst entstehender Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen - und bis zur Einlösung hergegebener Schecks oder Wechsel
unser Eigentum. Bei Saldoziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Forderung aus dem Saldo. Unser Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich auch auf durch Be- oder Verarbeitung bzw. durch Verbindung entstandene neue Sachen nach dem Wertanteil der
Vorbehaltsware. Der Unternehmer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, er ist nicht berechtigt die
Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Die aus der Weiterveräußerung gegen Dritte entstehenden
Forderungen tritt der Unternehmer in Höhe unserer Ansprüche in dem Zeitpunkt zu unserer Sicherung an uns ab, in dem er mit seinen Kunden
die Kaufverträge abschließt.
9.3 Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware sowie Besitz- und Wohnungswechsel hat der Unternehmer uns unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen; entsprechendes gilt bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben
können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Unternehmer für den uns entstandenen Ausfall. Wird die Freigabe der Vorbehaltsware ohne Prozess erreicht, können auch die dabei
entstandenen Kosten angelastet werden, ebenso die Kosten der Rückschaffung gepfändeter Vorbehaltsware.
9.4 Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach ausländischem Recht, in dessen Bereich sich unsere Vorbehaltslieferung befindet, nicht
wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt und der Abtretung in diesem Rechtsgebiet entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist zur
Entstehung solcher Rechte die Mitwirkung des Unternehmers erforderlich, so ist er auf unsere Anforderung hin verpflichtet, alle Maßnahmen zu
ergreifen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte notwendig sind.
9.5 Der Unternehmer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und instand zu halten; der Unternehmer ist insbesondere
verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Raub, Einbruch, Feuer- und
Wasserschaden zu versichern. Der Unternehmer tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware
schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Darüber hinaus bleibt uns die Geltendmachung unserer Erfüllungs- bzw.
Schadensersatzansprüche vorbehalten.
10. Gewährleistung
10.1 Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, bei sorgfältiger Prüfung erkennbarem Auftreten schriftlich
anzuzeigen. Gleiches gilt bei Zuviel- oder Zuweniglieferung sowie bei etwaiger Falschlieferung. Wir werden dem Kunden hieraufhin mitteilen,
ob die beanstandeten Vertragsprodukte an uns zurückzuschicken sind oder aber zuzuwarten ist, bis diese von uns bei ihm abgeholt oder an Ort
und Stelle überprüft werden.
10.2 Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind
jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die
andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Zur Nacherfüllung ist uns eine angemessene Frist und
Gelegenheit zu gewähren. Lassen wir die uns gesetzte Frist zur Nacherfüllung verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, kann der Kunde nach
den gesetzlichen Vorschriften die Herabsetzung der Vergütung der mangelhaften Ware (Minderung) verlangen oder von dem betroffenen
Vertrag zurücktreten und Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die Haftung auf Schadensersatz oder den
Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist jedoch nach Maßgabe nachstehender Ziffer 12 beschränkt. Bei einem nur unerheblichen Mangel der
Ware steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
10.3 Ist der Kunde Unternehmer und, wenn ein von uns zu vertretender und rechtzeitig gerügter Mangel der Ware vorliegt, sind wir zur Befriedigung
des Nacherfüllungsanspruches des Unternehmers nach unserer Wahl zur Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Dem Unternehmer steht insoweit kein Wahlrecht zu. Wir sind berechtigt, Reparaturen auch durch Dritte ausführen zu lassen. Für
Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten stehen dem Unternehmer keine weiter gehenden Rechte als für die ursprünglichen
Vertragsprodukte zu. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle insoweit erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich
diese nicht dadurch erhöhen, dass die Lieferung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wird.
10.4 Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
10.5 Im Falle der ernsthaften und endgültigen Nacherfüllungsverweigerung durch uns, des Fehlschlagens der Nacherfüllung oder der
Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Kunden ist dieser - vorausgesetzt es handelt sich um einen erheblichen Mangel - berechtigt,
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Das Minderungsrecht des Vertragspartners bleibt unberührt.
10.6 Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz und
sonstigen gesetzlichen Gefährdungstatbeständen sowie für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit.
10.7 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
begrenzt. Ausgeschlossen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten. Auf diese Regelung
können wir uns jedoch im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels und im Falle einer Garantie im Sinne von § 443 BGB, die eine
weiterreichende Haftung als vorstehend begründet, nicht berufen.
10.8 Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate.
11. Gesamthaftung
11.1 Eine weiter gehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 9 "Gewährleistung" mit ihren Unterziffern vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf
die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches (z. B. Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung, Ansprüche aus der
Produzentenhaftung und Fälle sonstiger außervertraglicher Haftung, wie etwa bei unerlaubter Handlung) - ausgeschlossen.
11.2 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.3 Die Verjährung der Ansprüche zwischen uns und dem Besteller richtet sich nach Ziffer 10.7, soweit nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung
gemäß den §§ 823 BGB in Rede stehen.
12. Datenverarbeitung
12.1 Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffenden Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes zu erfassen,
zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen.
13. Rücktritt
13.1 Außer bei Vorliegen eines Mangels und vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen ist der Kunde zum Rücktritt wegen einer Pflichtverletzung
durch uns nur dann berechtigt, wenn wir diese Pflichtverletzung zu vertreten haben.
14. Schadensersatz
14.1 Stehen uns Schadensersatzansprüche statt der Leistung zu, so können wir 20 % des Kaufpreises, bei Facongeschäften 20 % des für die
Faconarbeit berechneten Betrages, jeweils ohne Mehrwertsteuer, als Entschädigung verlangen, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass nur
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche behalten wir uns
vor. Hierbei sind wir berechtigt, zur Schadensminderung auch bei Facongeschäften Deckungsverkäufe zu tätigen oder die Ware einschmelzen
zu lassen. Im letzten Fall wird auch zugunsten des Kunden, der die vereinbarte Edelmetallmenge für die Ware angeliefert hatte, nur der Betrag
zur Verrechnung gestellt, den der Verkauf des Edelmetallinhalts der eingeschmolzenen Ware abzüglich des Schmelzverlustes sowie sämtlicher
hierdurch entstehender Kosten wie Scheidekosten etc. erbringt.
15. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
15.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Vertragspartner ausschließlich unser Geschäftssitz.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögens, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hamburg/Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen.
15.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
16. Teilunwirksamkeit
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht. Anstelle der
ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen soll eine solche Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten
kommt, was nach dem Sinn und Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich gewollt war.